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BGH, 26.10.1967 - VII ZR 92/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abschluss eines Handelsvertretervertrages - Sittenwidrige Abwerbung eines Handelsvertreters - Nichtigkeit eines Vertrages
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52
Sicherungsübereignung. Gläubigergefährdung
Auszug aus BGH, 26.10.1967 - VII ZR 92/65
Die Möglichkeit einer Gläubigerbenachteiligung durch einzelne vertragliche Bestimmungen könnte zu ihrer Nichtigkeit nur dann führen, wenn beide Vertragsteile objektiv und subjektiv gegen die guten Sitten verstoßen hätten (vgl. BGHZ 10, 228, 231) [BGH 09.07.1953 - IV ZR 242/52]. - BGH, 25.11.1963 - VII ZR 29/62
Fristen für die Kündigung eines Handelsvertretervertrages während der Probezeit; …
Auszug aus BGH, 26.10.1967 - VII ZR 92/65
Der Standpunkt des Berufungsgerichts, die Unwirksamkeit von Teilen der Ziffern 8 und 10 des Handelsvertretervertrages wegen Verstoßes gegen die zwingenden Vorschriften des § 87 a Abs. 1 Satz 3 und 4 BGB führe nicht zur Nichtigkeit des ganzen Vertrages, entspricht der Entscheidung des erkennenden Senats BGHZ 40, 235. - BAG, 21.09.1962 - 1 AZR 388/61
Einrede der Verjährung - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - …
Auszug aus BGH, 26.10.1967 - VII ZR 92/65
Diese Ausführungen sind rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. dazu BAG in BB 1963 S. 38). - RG, 27.04.1917 - III 442/16
Sittenwidrigkeit einer Strafklausel bei Einengung der Willensfreiheit in …
Auszug aus BGH, 26.10.1967 - VII ZR 92/65
Der in RGZ 90, 181 entschiedene Fall ist, wie die Revisionsbeantwortung zutreffend anführt, mit dem vorliegenden nicht zu vergleichen.